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Heeresentschädigungsgesetz - HEG

Mit 01.07.2016 tritt das Heeresentschädigungsgesetz (HEG, BGBl. I Nr. 162/2015) in Kraft und löst damit das Heeresversorgungsgesetz (HVG) ab, das mit 30.06.2016 außer Kraft tritt. Durch die Zusammenführung der Heeresentschädigung mit der Unfallversicherung soll eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden.

Die nach dem HVG erbrachten und am 30.06.2016 bestehenden Leistungen bleiben gewahrt und werden ab 01.07.2016 von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) vollzogen. Über einen ab 01.07.2016 eingebrachten Antrag auf Rentenleistung entscheidet die AUVA. Der anspruchsberechtigte Personenkreis nach dem HEG entspricht dem des HVG. Entschädigungsberechtigte Personen sind insbesondere Soldaten, die infolge des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes, einschließlich einer beruflichen Bildung im freiswillig verlängerten Grundwehrdienst oder im Wehrdienst als Zeitsoldat eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.