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Mehr Mitbestimmung durch Rechtssicherheit in der Behindertenpolitik
Der KOBV begrüßt die gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrates (ÖBR) sowie die deutliche Erhöhung des Budgets für dringende Inklusionsprojekte
Wien (OTS) - Mit 13. Juni 2024 wurde der Initiativantrag der beiden Regierungsparteien VP und Grüne zum Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz eingebracht. Als Mitgliedsverband des Österreichischen Behindertenrates begrüßt der KOBV Österreich die Umsetzung der dringenden Forderung nach Rechtssicherheit und gesetzlich verankertem Mitspracherecht.
„Eine der zentralen Forderungen des KOBV gemeinsam mit dem ÖBR nach gesetzlicher Verankerung und damit garantierter Finanzierung wurde endlich zur Umsetzung geführt!“, zeigt sich KOBV Präsident Franz Groschan erfreut. „Nun muss die Behindertenvertretung in allen Ressorts gehört werden. Das ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik!“, so Groschan weiter. Der Bundes-Behindertenbeirat wird zum Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung erklärt und damit sichergestellt, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in allen Ressorts berücksichtigt werden.
Neben der gesetzlichen Verankerung des ÖBR erhält auch die Behindertenanwältin mehr Befugnisse und kann Regionalbüros einrichten. Weiterhin soll das Budget für den Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung um 30 % angehoben werden.
Die Novellen zum Bundesbehindertengesetz und Behinderteneinstellungsgesetz sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden. Franz Groschan: „Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen wird unsere Arbeit für die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen noch effektiver.“
Rückfragehinweis
:
KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Mag.a Viktoria Antrey
kommunikation@kobv.at | v.antrey@kobv.at | +43(1) 406 15 86 DW 76