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Inhalt                                                                                                                          Seite

Kolumne Einfach nachgedacht

Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer………………………………………………….……….1

Gesprächstermin bei Bundesminister Rauch am 12.4.2022………………………………2

Aktuelles:

Freistellung für Risikogruppen bis 31. Mai 2022 verlängert………………………………3

Projekt:

Rechte und Pflichten der Behindertenvertrauenspersonen……………..………..….4 - 5

Auswirkungen von Covid-19 auf Menschen mit Behinderungen

Die Orthopädische Sprechstunde…………………………………………......................6 - 7

Von Primaria Prof.in asoc Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans

Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen.................................................................8

Von Mag.a pharm. Esther Schwaiger


Einfach nachgedacht!

Kolumne

Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer

 

Bedenket das Ende

Am 24. Februar 2022 sind russische Truppen in der Ukraine einmarschiert. Wir erleben den Krieg hautnah und über Fernsehen in den Wohnzimmern. Das unsägliche Leid, das Menschen ertragen müssen, ist schrecklich. Und doch stellt sich die Frage: „Was wird am Ende sein?“ Dazu fällt mir ein lateinisches Sprichwort ein: „Quidquid agis, prudenter agas et respice finem“. Auf Deutsch: „Was immer Du auch tust, tu es gut, und bedenke das Ende.“

Was wird am Ende des Ukraine Krieges sein? Ich bin Jahrgang 1948. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ich in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Österreich einen Krieg erleben muss. Das unendliche Leid, das Menschen ertragen müssen, geht mir sehr nahe. Zerstörte Dörfer und Städte, Millionen Menschen, die auf der Flucht sind, sind die Folgen des Krieges. Es ist schlicht unbeschreiblich. Der Ruf nach schwereren Waffen für die Ukraine wird lauter. Der Deutsche Bundestag wird in diesen Tagen
(27. April 2022) die Lieferung von Panzern beschließen.

Was bedeutet das? Schwerere Waffen bedingen schwerere kriegerische Auseinandersetzungen. Die Spirale der Gewalt und des Leides geht nach oben. Das ist beunruhigend und beängstigend. Was wird das Ende sein? Ich bin wahrlich kein Militärexperte. Mir sagt aber die Logik, wenn schwerere Waffen im Einsatz sind, wird es schlimmere Folgen geben.

Was ist das Ziel der EU? Will man Russland in einem Stellungskrieg in die Knie zwingen? Das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine ist unstrittig, aber wie? Was wird am Ende des Krieges sein? Ein gedemütigtes Russland? Das wird gefährlich. Ich mag das gar nicht zu Ende denken. Russland ist die größte Atommacht. Welche Antworten hat die NATO, hat die EU auf die Frage: „Was wird am Ende sein?“ Für Europa ist diese Frage existenziell. Die Schlachtfelder sind in Europa. Amerika ist weit weg. Unser Bundeskanzler hat einen Versuch gestartet und ist zu Putin gefahren, und ist dafür vielfach gescholten worden. Reden ist aber allemal besser als bomben. Wissen die Kritiker, was am Ende sein wird? Schwerere Waffen werden zu schwereren kriegerischen Auseinandersetzungen führen. Die Europäische Politik ist gefordert. Sie wird sich mit der Frage „Was wird am Ende sein?“ befassen müssen. Danach sollte das Handeln der Politik ausgerichtet werden. Was ist man bereit in Kauf zu nehmen? Die Verhinderung einer kriegerischen Auseinandersetzung über die Ukraine hinaus muss oberstes Ziel sein. Die Frage ist, wie wird das gelingen? Was wird am Ende sein? Wie lange wird dieser Krieg dauern? Wie viele Menschen werden noch sterben müssen? Wie viele Dörfer und Städte werden noch zerstört werden? Alles Fragen, auf die wir bis jetzt keine Antworten gehört haben. Bedenkt die Europäische Politik das Ende? Was wird am Ende sein? Mit dieser Frage muss sich die Europäische Politik befassen.

Gesprächstermin bei Bundesminister Rauch am 12.4.2022

Am 12.4.2022 fand gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat ein Antrittsbesuch beim neuen Sozialminister Rauch statt. In einem sehr guten Gesprächsklima wurden einige wichtige Themenbereiche (Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2022 bis 2030 und Schaffung eines Inklusionsfonds, um die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention finanzieren zu können, Persönliche Assistenz, Beschäftigungsinitiativen für Menschen mit Behinderungen und Reduktion der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen, Pflegereform, Behindertengleichstellungsgesetz und Abfederung der Teuerungswelle) besprochen. BM Rauch hat sich in seiner erst rund ein Monat dauernden Amtszeit offensichtlich bereits gut eingearbeitet und zeigte großes Interesse an einem gemeinsamen Austausch, den der KOBV gerne fortsetzen wird.   

Freistellung für Risikogruppen bis 31. Mai 2022 verlängert

In Anbetracht des hohen Infektionsrisikos mit der Omikron-Variante wurde die Dienstfreistellung von Risikogruppen mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit für weitere zwei Monate bis 31.5.2022 verlängert (BGBl II Nr. 126/2022). Eine weitere Verlängerung durch Verordnung wäre bis längstens 30.6.2022 möglich (§ 735 Abs. 3b ASVG, § 258 Abs. 3b BKUVG).

Die Voraussetzungen für die Freistellung blieben unverändert. Die Ausstellung eines  COVID-19-Risiko-Attests ist nur zulässig, wenn

  1. bei der betroffenen Person trotz drei Impfungen gem. Impfschema für immunsupprimierte Personen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen oder
  2. die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Weiterhin gilt auch, dass der Anspruch auf Freistellung nur dann besteht, wenn

  1. die betroffene Person ihre Arbeitsleistung nicht im Homeoffice erbringen kann oder
  2. die Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung in der Arbeitsstätte nicht durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden können, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist, wobei dabei auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit einzubeziehen sind.

Risikoatteste, die vor dem 1.4.2022 ausgestellt wurden, mussten von den Betroffenen innerhalb von 2 Wochen nach dem Inkrafttreten, d.h. bis 14.4., ärztlich bestätigt werden. Bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, war eine Bestätigung durch eine fachlich geeignete Ambulanz, einen Amtsarzt oder einen Epidemiearzt erforderlich (§ 3 Abs. 3 COVID-19-IG), bei Personen, bei denen trotz dreimaliger Impfung eine Gefahr für einen schweren Verlauf besteht, konnte auch eine Bestätigung durch den chef- bzw. kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse erfolgen. Wurde eine entsprechende Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, endete der Anspruch auf Freistellung (§ 735 Abs. 3e ASVG, § 258 Abs. 3e BKUVG idF BGBl. I Nr. 32/2022).

Die Rechte und Pflichten der Behindertenvertrauenspersonen

Wie in einer der vorigen Ausgaben berichtet, war die Servicestelle eine von mehreren Interviewpartner:innen für die Masterarbeit „Auswirkungen von Covid-19 auf Menschen mit Behinderungen“ von Fr. Prammer MSc, aus der wir einen weiteren Auszug bringen dürfen.

„Wurde die soziale Exklusion von Menschen mit Behinderungen durch die Covid-19-Pandemie verstärkt?“

Grundsätzlich wurden von den Betroffenen sowohl positive Veränderungen in der Gesellschaft wahrgenommen (zB. stärkerer Zusammenhalt), als auch negative (zB. Anspannung und vermehrter Fokus auf sich selbst).

Aufgrund der Ansteckungsgefahr kam es zu einer teilweisen Abschottung von Menschen mit Behinderungen. Da die Unterstützung durch persönliche Assistenz das Ansteckungsrisiko erhöhte, wurde wieder verstärkt auf die Unterstützung durch Angehörige zurückgegriffen. Auch kam es durch das Ansteckungsrisiko zu kompletten Ausfällen von Unterstützung, was im schlimmsten Fall dazu geführt hat, dass Grundbedürfnisse nicht mehr gedeckt werden konnten.

Befürchtet wurde und wird, dass durch die geringe Präsenz des Themas „Behinderung“ im Alltag der Pandemie die Teilhabe an der Gesellschaft in einigen Bereichen wieder verloren gehen könnte. Kritisiert wurde auch, dass Menschen mit Behinderungen als homogene Gruppe gesehen und automatisch als Risikopatient:innen abgestempelt wurden. Für Gehörlose und Menschen mit Hörbeeinträchtigung war und ist die Kommunikation aufgrund der Maskenpflicht sehr erschwert.

• Hatten Arbeitnehmer:innen mit körperlichen Behinderungen schon vor der Pandemie Home-Office-Optionen?

Ja, ein Teil der Menschen mit Behinderungen hatte auch schon vor der Pandemie die Option auf Home-Office. Diese wurde jedoch nicht wegen der Behinderung angeboten, sondern weil Home-Office als Goodie im Unternehmen für alle Mitarbeiter:innen möglich war.

• Bevorzugen Menschen mit Behinderungen das Arbeiten im Home-Office?

Nein, generell tun sie das nicht. Sowohl das Home-Office als auch das Arbeiten im Büro wird von jedem Menschen unterschiedlich erlebt. Die persönliche Vorliebe für eine der beiden Arten zu arbeiten hat nichts mit der Behinderung zu tun, sondern ist eine Typ-Frage. Alle Befragten sprachen sich für eine Wahlmöglichkeit aus, sodass man die Vorteile der jeweiligen Möglichkeit an die aktuelle Lebenssituation anpassen kan

•  Ist der Arbeitsplatz von Menschen mit Behinderungen besser ausgestattet im Home-Office oder in den Räumlichkeiten der Arbeitgeber:in?

In der Regel sind die Arbeitsplätze in den Betrieben/Dienststellen besser ausgestattet, weil technische Hilfsmittel oft teuer und deshalb zu Hause nicht vorhanden sind. Auch sind die privat vorhandenen Geräte meist nicht so gut wie im Büro (zB. kleinere Bildschirme). Doch nicht nur die Ausstattung an sich, auch der zu geringe Platz zuhause führte und führt bei einigen zu Problemen, weil dadurch eine räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Privatbereich bzw. Raum zur Erholung fehlt. Das hat Auswirkungen auf die Work-Life-Balance der Beteiligten.   

Das eben Dargestellte wurde in der Masterarbeit aufgrund eines Vergleiches von Theorie und Interviews erarbeitet. 

Liebe Behindertenvertrauenspersonen, bitte zögert nicht uns bei Fragen zu kontaktieren!

Dr.in Stephanie Laimer                                                Mag. Jozsef Bezeredj-Babarczy  

Tel.: 01/406 15 86 / 25                                               Tel.: 01/406 15 86 / 27

Mail: s.laimer@kobv.at                                               Mail: j.bezeredj@kobv.at

Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Österreich, gefördert vom Sozialministeriumservice.

Die Orthopädische Sprechstunde

Primaria Prof.in asoc. Dr.in med. Astrid R. M. Krückhans, FÄin für Orthopädie und Traumatologie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Sportmedizin, Physikalische Therapie, Manuelle Therapie, Ärztliche Leiterin des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee, beantwortet Fragen unserer Leser.

Fragen an Dr.in Krückhans richten Sie an die Redaktion „KOBV gemeinsam stärker“ 1080 Wien, Lange Gasse 53 oder redaktion@kobv.at

Stoßwellentherapie

Es klingt wie eine Mischung aus Science-Fiction und Zauberei: Krankheiten im Körper durch einen „Eingriff“ heilen, ohne den Körper zu berühren? Doch was sich wie pure Phantasie anhört, wird in der Praxis seit vielen Jahren erfolgreich angewendet – die Rede ist von der Stoßwellentherapie, im Medizinerdeutsch ESWT abgekürzt. Dabei werden – vereinfacht gesagt – elektromagnetisch erzeugte Schallwellen von außen gezielt in die Körperregion geleitet, die von den Krankheitssymptomen betroffen ist. Diese Wellen setzen Energie frei, die wiederum im Körper wirkt.

Entstanden ist diese Idee erstmals Ende der 1960er Jahre in den USA. Mit Hilfe der Stoßwellen wollten Mediziner Nieren- oder Gallensteine zertrümmern. Wenige Jahre später war es soweit: In den 1980er-Jahren gelang es erstmals, Nierensteine auf diese Weise zu zerstören, ganz ohne einen operativen Eingriff. Inzwischen zählt diese Behandlung zu den Standardverfahren und wird weltweit angewandt.

Doch auch die Orthopädie hat die segenreiche Wirkung der Stoßwellen längst erkannt. Hier geht es freilich nicht darum, zu zertrümmern, sondern im Gegenteil um das Lösen von Verspannungen, den Aufbau neuer Knochen- und Bändersubstanz und um Beschleunigung des Heilungsprozesses. „Für diese Zwecke sind die Wellen natürlich schwächer dosiert, als bei der Behandlung von urologischen Krankheitsbildern wie Steinen,“ erklärt Prim. Prof.in asoc. Dr.in Astrid Krückhans. Gerne werden Stoßwellen beispielsweise bei der Behandlung von Sportverletzungen wie dem typischen „Tennisarm“ oder bei Verkalkungen in Schultergelenken eingesetzt. Damit ist der Anwendungsbereich der Stoßwellen aber noch lange nicht ausgeschöpft: Mittlerweile erzielen Ärzte auch bei der Behandlung von Knochenbrüchen und der Pseudoarthrose gute Erfolge mit der ESWT.

Hintergrund: Normalerweise heilen Knochenbrüche – der Mediziner spricht von Frakturen – innerhalb weniger Wochen, schon nach etwa zwei Monaten ist der ursprüngliche Zustand weitgehend wiederhergestellt. Allerdings kann es auch zu erheblichen Verzögerungen kommen, bei denen die Heilung auch nach vier bis sechs Monaten noch nicht abgeschlossen ist. Die Knochenenden wachsen in solchen Fällen nur sehr langsam oder unvollständig zusammen, oft kommt es auch zu Fehlstellungen, beispielsweise in Gelenken. Beim Patienten kann dieser gestörte Heilungsprozess zu anhaltenden Schmerzen, einer eingeschränkten Beweglichkeit oder dauerhaften Funktionsstörungen führen. Die Ursachen von Verzögerungen sind vielfältig: Sie reichen von falscher oder zu früher Belastung über Infektionen bis zu Fremdkörpern im Knochenspalt. Auch Krankheiten wie Diabetes oder Durchblutungsstörungen begünstigen eine verzögerte Knochenheilung, ebenso Rauchen und zu viel Alkohol.

Stoßwellen können hier eine ganze Reihe von positiven Effekten auslösen: die Regeneration von Knochen- und Bändergewebe wird angeregt; knochenbildende Zellen werden vermehrt; Gefäße, die für den Heilungsprozess entscheidend sind, werden gestärkt; der Stoffwechsel in der betroffenen Körperregion wird verbessert und die Durchblutung gesteigert. Technisch kennen Mediziner drei ESWT-Varianten: Bei der „radialen“ Variante erfolgt die Ausbreitung der Welle kugelförmig, sie eignet sich eher zur flächigen Behandlung größerer Areale. Die „fokussierte“ Stoßwelle, bei der die höchste Energiedichte erreicht wird, dient zur punktgenauen Behandlung bei einer Eindringtiefe von bis zu 12,5 Zentimetern. Und die Vibrations-Stoßwelle setzen Ärzte in erster Linie zur Behandlung des oberflächennahen Gewebes und zur Reduzierung von Verkürzungen und Verhärtungen ein.

„In der SKA Zicksee haben wir sehr gute Erfahrungen mit der Stoßwellentherapie gemacht“, erläutert Prof.in asoc. Dr.in Krückhans. So weiß sie von einem Patienten zu berichten, der bei einem Skiunfall komplizierte Brüche beider Schultergelenke erlitt und mehrfach operiert wurde. Fatal: Auch 19 Monate nach dem Unfall war die feste Knochensubstanz erst zu 40 Prozent wiederhergestellt. Das änderte sich erst nach der ESWT: Nach weiteren fünf Monaten waren bereits 70 Prozent der Knochen wieder aufgebaut. Störungen bei der Knochenheilung können aber auch nach Operationen auftreten, und auch dann ist die Stoßwellentherapie oft der richtige Ansatz. Prim. Dr.in Astrid Krückhans weiß von einem Fall, bei dem einem Patienten nacheinander zwei künstliche Hüftgelenke eingesetzt werden mussten, und erst die ESWT entscheidend zum erfolgreichen Einwachsen der Prothese beitrug.

„Ein Wundermittel ist aber natürlich auch die ESWT nicht“, schränkt Prof.in asoc. Dr.in Krückhans ein, „und sie ist immer eine Einzelfallentscheidung.“ Strikt abzuraten sei etwa bei Infektionen, einer Osteomyelitis oder etwa offenen Wachstumsfugen. Insgesamt zieht die Chefärztin der SKA Zicksee jedoch eine positive Bilanz: „Die Resultate der ESWT sind beeindruckend. Erfolgsquoten von 50 bis 85 Prozent sind ein beachtlicher Wert.“ Auf jeden Fall sollte die Stoßwellentherapie aber nach Rücksprache mit dem Facharzt und von einem erfahrenen Spezialisten durchgeführt werden.

Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen!

Empfehlungen von Mag. pharm. Esther Schwaiger (Vorstandsmitglied des
KOBV Österreich)

Das Wissen über die Wirkung der Arzneipflanzen bei banalen Erkrankungen hat sich leider heutzutage zu Gunsten der Einnahme von Tabletten verschoben.

Diesmal:

VITALPILZE

Diese werden in der traditionellen chinesischen Medizin schon seit Jahrhunderten zur Behandlung vielfältiger Krankheiten wirksam eingesetzt.

Ich nenne nur die wichtigsten Vertreter, wie Reishi, Shiitake und Maitake.

Die mannigfaltigen Inhaltsstoffe sind noch nicht alle erforscht. Nachgewiesen sind Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente wie Kupfer, Selen und Zink, Ballaststoffe, essentielle Aminosäuren aber auch Stoffe mit hoher Bioaktivität. Sie enthalten z.B. Adenosin, dieses wirkt sich positiv auf die Durchblutung aus. Der hohe Gehalt an Triterpenen verhindert die Ausschüttung von Histamin, der Auslöser von Allergien.

Bioaktive Polysaccharide sind in Asien untersucht, und als Zusatzbehandlung in der Krebstherapie zugelassen.

Auch in Europa wächst an Birkenstämmen der Chaga Pilz, schiefe Schillerporling, ein Holzparasit, der unter der schwarzen Kruste den braunen Schwamm beherbergt, der getrocknet und zerkleinert oder zerrieben als Tee getrunken wird.

Schon in den sehr alten Aufzeichnungen wird die entzündungshemmende, antioxidative und immunstärkende Wirkung dieses Pilzes beschrieben. Diese und auch eine Antitumorwirkung sind heute nur im Reagenzglas und in Tierversuchen wissenschaftlich untersucht und bestätigt.

Sicher wird es in kommenden Jahren gelingen, diese vielversprechenden Heilungsmethoden in Studien an Menschen zu belegen.